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   OLG Koblenz, 15.07.2015 - 5 U 140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40688
OLG Koblenz, 15.07.2015 - 5 U 140/15 (https://dejure.org/2015,40688)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.07.2015 - 5 U 140/15 (https://dejure.org/2015,40688)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 5 U 140/15 (https://dejure.org/2015,40688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erteilung von Hinweisen im Urkunden-Bauprozess; Rechtsfolgen unterschiedlicher Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 ; ZPO § 596
    Anforderungen an die Erteilung von Hinweisen im Urkunden-Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum des Bieters führt nur ausnahmsweise zu Hinweispflicht des Auftraggebers

Besprechungen u.ä. (3)

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung von öffentlichen Auftraggebern zur Ermittlung von Kalkulationsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind 2 cm = 26 mm? (IBR 2016, 132)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Hinweise müssen klar und unmissverständlich sein! (IBR 2016, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1183
  • ZfBR 2016, 300
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 5 U 140/15
    Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, 7. Juli 1998, X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 -190).

    Nur in Ausnahmefällen kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seine unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt (vgl. BGH, NJW 1998, 3192, 3195).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 5 U 140/15
    Zwar muss sich der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung eines bereits geschlossenen Vertrags einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätze zurechnen lassen, wenn er den im Verhandlungsprotokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 ).
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